Ratgeber · Immobilien Wien
Maklerprovision bei Mietwohnungen: das Bestellerprinzip
Seit 2023 zahlen Mieter in Österreich in der Regel keine Maklerprovision mehr. Hier steht, was das Bestellerprinzip genau regelt und welche Höchstgrenzen gelten.

Was das Bestellerprinzip bedeutet
Seit 1. Juli 2023 gilt in Österreich bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Praxis beauftragt fast immer die Vermieterin oder der Vermieter den Makler. Für Wohnungssuchende fällt dann keine Provision an.
Mieter zahlen nur dann, wenn sie selbst einen Makler mit der Suche beauftragt haben.
Wie hoch die Provision höchstens sein darf
| Mietvertrag | Höchstprovision |
|---|---|
| Unbefristet oder länger als 3 Jahre | 2 Bruttomonatsmieten + 20 % USt |
| Befristet bis 3 Jahre | 1 Bruttomonatsmiete + 20 % USt |
| Verlängerung auf über 3 Jahre | zusätzlich 1 Bruttomonatsmiete + 20 % USt |
Die Bruttomiete ist die Nettomiete plus Betriebskosten, ohne Umsatzsteuer. Heizkosten zählen nicht dazu.
Rechenbeispiel
Bruttomiete 1.000 €, unbefristeter Vertrag: höchstens 2.000 € Provision plus 400 € USt, also 2.400 €. Diese Summe zahlt, wer den Makler beauftragt hat, in der Regel der Vermieter.
Worauf Wohnungssuchende achten sollten
- Vor der Besichtigung klären, wer den Makler beauftragt hat.
- Keine Suchaufträge unterschreiben, wenn Sie keine Provision zahlen wollen.
- Bei Unklarheiten helfen die Mietervereinigung oder die Arbeiterkammer Wien.
Häufige Fragen
Muss ich in Wien als Mieter Maklerprovision zahlen?
In der Regel nicht. Seit 1. Juli 2023 zahlt die Provision, wer den Makler beauftragt hat, und das ist fast immer der Vermieter.
Wie hoch darf die Maklerprovision bei einer Mietwohnung sein?
Höchstens zwei Bruttomonatsmieten plus USt bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen über drei Jahre, höchstens eine bei Befristung bis drei Jahre.
Seit wann gilt das Bestellerprinzip in Österreich?
Seit 1. Juli 2023.